Eigentuemer durch Erbschaft
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Sie haben eine Immobilie geerbt und benötigen Unterstützung bei der Bewertung des weiteren Vorgehens?
Dann haben Sie mit dem Immobilienkonzept aus Amberg den erfahrenen Partner gefunden, der Ihnen nach der Erbschaft einer Immobilie als zuverlässiger und kompetenter Partner zur Seite steht und Sie bei allen wichtigen Themen unterstützt.
Egal ob Verkauf oder Vermietung - Wir unterstützen Sie dabei!
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Von Experten beraten
Wie wird die Erbschaft einer Immobilie zum mehrwert?
Sie haben eine Immobilie geerbt oder stehen vor der Entscheidung, ob Sie die Erbschaft annehmen sollen oder nicht? Im ersten Schritt ist es wichtig zu wissen, ob auf der Immobilie Schulden, Grundschulden oder Dienstbarkeiten lasten und Sie durch die Erbschaft alleiniger Eigentümer der Immobilie geworden sind, weitere Personen per Erbvertrag bzw. Testament beerbt wurden oder Sie mit anderen Verwandten als Erbengemeinschaft in die Rechte und Pflichten der Immobilie eintreten. Die Erbschaft einer Immobilie birgt immer Risiken, aber auch große Chancen, um diese als Eigennutzer oder Kapitalanleger für Ihre finanzielle Absicherung zu nutzen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Berwertung des sinnhafteren Vorgehens und übernehmen dabei nicht nur die reine Vermarktung des Objektes, sondern verstehen uns als Partner an Ihrer Seite. Je nach Bedarf können wir bei der Beschaffung von Unterlagen behilflich sein, Kontakte zu Energieberaten, Architekten, ausführenden Firmen, Notaren und Sachverständigen herstellen und Ihnen bei der Entscheidungsfindung behilflich sein, ob Sie die Immobilie im Bestand behalten oder verkaufen.
- Annahme: Die Erbschaft gilt automatisch als angenommen, wenn Sie nicht aktiv handeln. Möchten Sie die Immobilie und andere Teile des Nachlasses behalten, ist keine gesonderte Erklärung erforderlich.
- Ausschlagung: Wenn die Immobilie mit Schulden belastet ist oder der Nachlass insgesamt überschuldet ist, können Sie die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis ausschlagen. Dies erfolgt beim Nachlassgericht.
- Sind Sie alleiniger Eigentümer der Immobilie?
- Sind Sie Eigentümer mit weiteren Personen durch Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge?
- Lasten Schulden, Grundschulden, Hypotheken auf der Immobilie?
- Bestehen Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Reallasten im Grundbuch?
- Existieren Nutzungsrechte, Real- und Baulasten?
- Haben Sie Kenntnis von Pfand-, Leistungs-, Nießbrauchs- und Erbbaurechten?
- Ein Steuerberater kann Sie über mögliche steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten beraten.
- Ein Notar oder Rechtsanwalt kann bei der Grundbuchumschreibung und rechtlichen Fragen helfen.
- Informieren Sie die Gebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel, um sicherzustellen, dass die Immobilie weiterhin versichert ist.
- Prüfen Sie bestehende Versicherungsverträge des Erblassers und schließen Sie gegebenenfalls neue ab.
- Überprüfen Sie, ob Reparaturen oder Renovierungen erforderlich sind.
- Prüfen Sie, ob die Immobilie vermietet ist oder andere Nutzungsrechte bestehen (z. B. Nießbrauch oder Wohnrecht).
- Stimmen Sie sich mit anderen Erben ab, soweit diese existieren.
- Prüfen Sie die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten, falls Sie sie nicht selbst nutzen wollen.
- Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, klären Sie steuerliche und rechtliche Fragen im Vorfeld, insbesondere wenn ein schneller Verkauf geplant ist.

Andreas Kiener
- +49 173 3976 814
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